Best Case: Schutzmaßnahmen vorhanden

  • Technische Maßnahmen: Ein Regelsatz, der im technischen System der Drohnen implementiert ist, untersagt es diesen, näher als fünf Meter an Menschen heranzufliegen und sie anzugreifen. Zudem schreibt der Regelsatz einen Mindestabstand zum Boden vor. Wird der „Normalnull-Wert“ durch die eingeschleuste Schadsoftware manipuliert und die Drohnen senken sich ab, so melden Sensoren (Ultraschall oder Radar) unmittelbar, dass die vorgeschriebenen Abstände unterschritten werden. Als Konsequenz greift ein Regelsatz, der vom Rest des Systems isoliert ist und sich nicht überprogrammieren lässt.
  • Organisatorische Maßnahmen: Der Regelsatz, der im kritischen Fall greift, ist zertifiziert und wurde im Idealfall von einem anderen Hersteller entwickelt und eingebaut.
  • Folgen: Der Regelsatz zwingt die Drohnen zum Abbremsen und sorgt für ihr gleichförmiges, sicheres Absenken. Es kommen keine Personen zu Schaden.