Aufbau von Strafzumessungsdatenbanken mit KI

Derzeit werden KI-Systeme erforscht, in denen Richterinnen und Richter anhand von bestimmten Parametern die Strafzumessungen vergleichbarer Fälle erfragen können. Diebstahlverfahren lassen sich zum Beispiel nach Kriterien wie Sachwert, vorliegenden oder ausbleibenden Geständnissen oder vorhandenen Vorstrafen Vorstrafen filtern. Die Urteile anderer Gerichte in vergleichbaren Fällen können dann hinzugezogen werden. Derartige Datenbanken können eine Vergleichsgrundlage schaffen, anhand derer die Richterinnen und Richter frei entscheiden. Etwaige signifikante Abweichungen können sie sorgfältig für sich und die Betroffenen begründen.

Potenziale:

  • KI-Systeme können vor allem beim Aufbau einer solchen Datenbank unterstützen.
  • Formalisierte juristische Ausdrucksweise begünstigt ein schnelles Auslesen der Erwägungen, die zu einem Urteil geführt haben.

Herausforderungen und Grenzen:

  • Solche Datenbanken dürfen keine verbindliche Regeln oder Kataloge für Strafzumessungen vorgeben, wie es sie etwa in den USA gibt.
  • KI-Systeme dürfen lediglich eine Vergleichsgrundlage anbieten.
  • Gerichtliche Entscheidungen sind in der Breite digital nicht verfügbar oder liegen in sehr unterschiedlichen Formaten vor.
  • Dadurch ist das Training mit passenden Daten schwierig oder (noch) kaum umsetzbar.
  • Gerichte müssen eine Abhängigkeit von privaten Software-Anbietern vermeiden und daher eigene Entwicklungen anstoßen.
  • Dafür müssen notwendigen Ressourcen geschaffen werden.