Paneldiskussion bei acatech: Generative KI – Filmkunst ohne Grenzen und Rechte?

Generative KI-Systeme übernehmen auf beeindruckende Weise gestalterische Aufgaben: von Entwürfen für Grafiken bis hin zu kurzen Videoclips für Werbung und Social Media. Kunstschaffenden eröffnen sich dadurch völlig neue kreative Möglichkeiten. Zugleich werfen die technologischen Entwicklungen auch kritische Fragen im Spannungsfeld von Kreativität und Urheberrecht auf. Diese standen im Mittelpunkt einer Diskussionsveranstaltung der Reihe „acatech am Dienstag“ mit Beteiligung der Plattform Lernende Systeme.

In ihrem einführenden Vortrag sensibilisierte Sylvia Rothe, Professorin für KI in der Medienproduktion an der Hochschule für Fernsehen und Film (HFF), für die stetige Entwicklung und Veränderung der Filmproduktion durch Künstliche Intelligenz. Entscheidender als die effektvolle Umwandlung von Text in Video seien die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten in sämtlichen Phasen der Filmproduktion – beginnend bei Recherche und Vorbereitungen über den eigentlichen Dreh bis hin zur Postproduktion. Am Beispiel des jüngsten Indiana-Jones-Films machte sie das deutlich: Hier wurde der Hauptdarsteller mit Hilfe von KI erkennbar verjüngt.

An der HFF unterstützt Sylvia Rothe ihre Studierenden, praktische Erfahrungen mit aktuellen KI-Systemen zu machen. So ließen sich in Seminararbeiten und Projekten mittlerweile Ideen und Konzepte umsetzen, die in der Vergangenheit mit deutlich höherem Zeitaufwand und Kosten verbunden waren und daher häufig eine Realisierung verhinderten.

Kreativität zwischen Mensch und Maschine

Prof. Dr. Anne Lauber-Rönsberg, Mitglied der Arbeitsgruppe IT-Sicherheit, Privacy, Recht und Ethik der Plattform Lernende Systeme bei ihrem Vortrag. © acatech

Anne Lauber-Rönsberg, Professorin für Bürgerliches Recht, Immaterialgüterrecht, insbesondere Urheberrecht, Medien- und Datenschutzrecht an der TU Dresden und Mitglied der Plattform Lernende Systeme, spannte den rechtlichen Rahmen für den Einsatz von KI im Bereich der Kunst und Kreativität auf. Das Urheberrecht regelt, welche Werke schützenswert sind und welche nicht, unterscheidet sich im internationalen Vergleich allerdings deutlich. So lassen sich in Großbritannien vollständig durch KI erstellte Werke schützen – in den USA und der EU hingegen nicht. Knifflig werde es bei Grenzfällen, in denen eine Weiterbearbeitung KI-generierter Inhalte durch den Menschen erfolgt, so Anne Lauber-Rönsberg. Die Frage nach dem Grad der menschengemachten künstlerischen Veränderung sei noch nicht abschließend geklärt.

Die KI-Verordnung der EU (AI-Act) regelt auch den Umgang mit den Trainingsdaten und formuliert umfangreiche Transparenzpflichten. Allerdings greifen europäische Schutzrechte, die eine Datenverwertung für das Training neuronaler Netzwerke verhindern sollen, nicht global. Daraus folgerte Anne Lauber-Rönsberg, dass in der Praxis noch zahlreiche Prozesse und Entscheidungen nötig sind, bis der Umgang mit den Daten rechtssicher geklärt ist. Rechtsprechung und Regulierung, das offenbarte auch die anschließende Diskussion mit dem Publikum, könne selten mit der technischen Entwicklung Schritt halten.

Echte Gage für virtuelle Stars?

Moderator Dr. Martin Bimmer im Gespräch mit Prof. Dr. Anne Lauber-Rönsberg und Dr. Sylvia Rothe (v.l.n.r.). © acatech

Sylvia Rothe diskutierte mit den Gästen, wie Schauspielerinnen und Schauspieler trotz Einsatz eines KI-generierten Doubles vergütet werden können. Gemäß erster tarifvertraglicher Regelungen steht ihnen die volle Gage zu. Schwer vorstellbar sei indessen, dass zukünftig Blockbuster vollständig am Bildschirm produziert werden. Der Austausch mit Schauspielerinnen und Schauspielern am Filmset sei von zentraler Bedeutung für die Produktion, das gewisse Etwas entstehe erst durch diese Interaktion.

Europa könne ein vertrauenswürdiger Vorreiter werden, wenn es um die Transparenz der für KI-Trainingszwecke eingesetzten Daten geht, so Anne Lauber-Rönsberg. Beispiele, in denen Künstlerinnen und Künstler selbstständig Datenbanken auf Verwendung ihrer Werke prüfen können, seien positive Zeichen. Zum voraussichtlichen Zeithorizont dämpfte die Juristin allerdings die Erwartungen: Entscheidungen über Lizenzgebühren oder Vergütungen würden noch Jahre dauern.

Weitere Informationen:

Petra Brücklmeier / Birgit Obermeier
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